Ende der Plakatierungsverhinderung?

von Hans-Jürgen Fuchs (11. Dezember 2017)

Seit Jahren kämpfen die Stadtteilevereine mit ihrem angeschlossenen Vereinen gegen die Plakatierungsverordnung in Heidelberg. Diese hatte es faktisch unmöglich gemacht, stadtteilbezogene Veranstaltung im Stadtteil selbst, und ausschließlich dort, zu plakatieren. Nun scheint es so, dass die restriktive Vereinbarung nun vom Tisch ist. Jedenfalls lassen das die Ausführungen des Oberbürgermeisters Würzner bei der heutigen Sitzung der ARGE, der Arbeitsgemeinschaft der Stadtteilvereine, vermuten. 

Nach Würzners Worten wird quasi der Zustand vor der Plakatierung vor der Verordnung in den Stadtteilen zumindest im Großen und Ganzen wiederhergestellt. Es wird zwar so sein, dass je nach Größe des Stadtteils maximal 30 Plakate gehängt werden dürfen, und dass die Orte, an denen die Plakate hängen dürfen von der Stadt festgelegt werden, allerdings in Absprache mit den Stadtteilvereinen. Darüber hinaus soll es aber möglichst wenig Einschränkungen geben. Grundsätzlich soll eine Plakatierung im Format DIN A2 genauso möglich sein, wie im Format DIN A1. Für die Plakatierung sollen Plakatsständer, die die Stadt anschafft, verwendet werden dürfen, aber auch wie früher eigene Plakatsträger („Pappen“) der Vereine. Die Genehmigung für die Plakatierung wird über die Bürgerämter laufen, wenn möglich in einem Online-Verfahren. Über die Kosten war noch nichts zu erfahren, diese hängen davon ab, wie teuer die Ständer sein werden, die die Stadt anschaffen muss. Was aber auch heißt, dass die Kosten sehr niedrig sein müssten, wenn man auf die Anschaffung spezieller Plakatständer durch die Stadt ganz verzichtet. 

Die genauen Bedingungen für die Revision müssen noch ausgearbeitet werden. Damit aber in der Zwischenzeit für die Vereine der ungute Zustand beendet wird, sagte Oberbürgermeister Würzner fest zu, dass ab sofort in den Stadtteilen wieder plakatiert werden darf. Da die ausgewählten Plakatierorte noch nicht feststehen, darf bis dahin überall plakatiert werden, es muss lediglich darauf geachtet werden, dass Verkehr und Fußgänger nicht gefährdet werden. Plakatiert dürfen wie gesagt maximal 30 Plakate in den großen Stadtteilen wie Rohrbach, Kirchheim oder Handschuhsheim. Und die Plakate dürfen maximal zwei Wochen hängen. Auch in der Übergangszeit ist für die Plakatierung eine Zustimmung durch die Bürgerämter notwendig.

Fazit: Der OB hat die Notbremse gezogen. Nachdem in über zwei Jahren keine tragfähige Lösung für die Vereine gefunden worden war, hat er die Forderungen vor allen Dingen aus dem Stadtteilvereinen und die entsprechenden Anträge aus den Gemeinderatsfraktionen aufgegriffen. Noch ist die genaue Ausgestaltung der zukünftigen Regelung nicht in Worte gefasst, aber das Wort des Oberbürgermeisters dürfte gelten und ich denke, wir können davon ausgehen, dass das Problem Plakatierung in den Stadtteilen nun endlich vom Tisch ist. ... und dass wir uns wieder sinnvolleren Dingen zuwenden können.

Plakatierung in den Stadtteilen
… die Vorgeschichte …

von Hans-Jürgen Fuchs

(Keine) Plakatierung in den Stadtteilen II

Wahlplakate am Rohrbach Markt

Ich habe etwas gegen Nörgler. Menschen, die an allem etwas auszusetzen haben und nie zufrieden sind. Aber manchmal ist es notwendig, selbst zum Nörgler zu werden. So zum Beispiel bei der Neuordnung der Plakatierung in Heidelberg. Da gab es eine Verordnung, die faktisch den Vereinen vor Ort das Plakatieren verboten. Zweieinhalb Jahre lang galt diese – nun soll es eine Neuordnung geben.

Die erste Fassung dieser Neuordnung lehnten wir im Stadtteilverein massiv ab, mit der Folge, dass nahezu alle Gemeinderatsfraktionen Änderungsvorschläge in die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur einbrachten. Am weitesten ging der Vorschlag der SPD Fraktion, der dann auch angenommen wurde. Die Stadt liegt deshalb nun einen veränderten Entwurf für die Plakatierungsverordnung vor. Diese greift nahezu alle Vorschläge des SPD-Antrags und damit der Stadtteilvereine auf. So wird zum Beispiel der Nutzerkreis für die stadtteilbezogenen Netze deutlich ausgedehnt und auch die Anzahl der Plakate wird deutlich erhöht. Können wir also mit der geplanten Neuregelung zufrieden sein?

Wie gesagt, ich mag keine Nörgler. Und in der Regel muss man sich auch mit Kompromissen zufrieden geben. Aber manche Kompromisse sind faul und enthalten ein kleines Element, was dazu führt, dass der Kompromiss insgesamt entwertet wird. Und das ist meines Erachtens weiter Neufassung der Neuregelung der Fall.

Die Vorlage der Stadt ist hier ein wenig unklar, aber es sieht so aus, dass sie weiterhin darauf besteht, dass die Vereine vor Ort für die Plakatierung von der Stadt angeschaffte, spezielle mobile Doppelplakatsständer nutzen müssen. Im SPD-Antrag heißt es: „Die Plakatierungserlaubnis gilt bis zum Din A1-Format … Die Plakatierungserlaubnis umfasst Ständer oder gehängte Plakate.” In der städtischen Neu-Vorlage steht dagegen „Die mobilen Plakatträger umfassen jeweils zwei Plakate in der Größe DIN A2.”

Diese Plakatständer sollen irgendwo gelagert werden, wo lässt die Vorlage offen. Die plakatierenden Vereine müssen dann die Plakatsständer abholen und sie selbst an klar definierten Stellen aufhängen. Und zwei Wochen später wieder abhängen zurückbringen. 15 bis 30 Plakatständer. Da reicht kein ormaler PKW, geschweige denn ein Fahrradanhänger, mit dem wir früher die Plakatpappen transprtiert hatten.

Während also die großen Veranstalter ihre Plakate direkt an die Plakatierfirmen liefern lassen und im Anschluss nur eine Rechnung zahlen, sollen die kleinen Akteure vor Ort die Plakatsständer jedesmal neu abholen, hängen, abhängen und zurückbringen. Und dafür noch eine Gebühr zahlen. Fazit: Auch die Neuregelung der Neuregelung ist nur äußerst schwer handhabbar. Sie schafft das Problem nur scheinbar aus der Welt. Kaum ein Verein wird diese regelung nutzen und in ein, zwei Jahren wird man sagen, wir benötigten die Plakatierungsmöglichkeiten ja gar nicht. Durch eine kleine Änderung wird so der Wille der Gemeinderatsfraktionen ausgehebelt und die neue Lösung bleibt die alte Plakatierungsverhinderungsverordnung.

(Keine) Plakatierung in den Stadtteilen I

 

Fast zweieinhalb Jahre ist es nun her, dass es Vereinen in den Stadtteilen durch die „Satzung über die Benutzung der städtischen Plakatträger für Veranstaltungswerbung” nahezu unmöglich gemacht wurde für ihre Veranstaltungen zu werben. Der Grund für die Einführung einer Satzung war die ausufernde Plakatierung in der Stadt. In der Tat war es so, dass dies das Ortsbild massiv beeinträchtigte. Allerdings betraf das fast ausschließlich das Heidelberger Zentrum und die Zufahrtsstraßen. In den Stadtteilen war die Anzahl der Plakate immer sehr überschaubar. Hier plakatierten vor allen Dingen die ansässigen Vereine auf selbst hergestellten Plakatträgern, nachdem sie sich im Bürgeramt eine Genehmigungsplakette geholt hatten. Das Ganze war unbürokratisch, eingespielt und auch bezahlbar.

Plakatierungsverhinderungsverordnung 1.0

Die Neuordnung der Plakatierung 2015 veränderte die Sachlage entscheidend. Für die großen Veranstalter ist das Ganze kein Problem. Sie lassen ihre Plakate in entsprechenden Auflage drucken und an ein professionelles Plakatierunternehmen liefern. Das Ganze zahlen die Besucher der Veranstaltung … und wir alle als Steuerzahler über die Kulturförderung.

Für die Vereine vor Ort war die Plakatierungsverordnung allerdings ein Schlag in das ehrenamtliche Gesicht. Plötzlich durften sie für ihre lokalen Veranstaltungen nur noch im Rahmen der gesamtstädtischen Netze plakatieren. Das bedeutet, sie mussten künftig ein sogenanntes Cluster für relativ viel Geld buchen und erhielten dann überspitzt gesagt die Erlaubnis für einen Chorabend in Rohrbach Plakate in Schlierbach zu hängen. Versuche, Plakate wie vorher auf eigenen Trägern auch ohne Erlaubnis im Stadtteil zu hängen, wurden sofort mit Strafen bedroht.

Die Folge ist, dass seit etwa zweieinhalb Jahren das Plakatieren für stadtteilbezogene Veranstaltungen im öffentlichen Raum in den Stadtteilen praktisch unmöglich gemacht wurde. Entsprechend regte sich Widerstand. Und wir wurden vertröstet: nach einem Jahr, also im Sommer 2016, sollten die Auswirkungen der Verordnung überprüft und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden.

Nachdem das Jahr um war, tat sich allerdings erst einmal nichts für die Stadtteile. Stattdessen beklagten die großen Veranstalter in einer Kampagne, dass sie über zu wenig Plakatierplätze verfügten. Erst aufgrund der Intervention vor allem der Stadtteil- und der Gesangsvereine, wurde eine stadtteilbezogene Lösung in Aussicht gestellt. Anfang 2017 fand dann ein durchaus produktives Treffen mit de Bürgeramt statt, dass uns hoffen ließ, dass nun bald eine Lösung gefunden wird. Dabei benannten wir eine Vielzahl möglicher Standorte, wobei wir uns natürlich im Klaren waren, dass nur ein Teil davon realisiert werden würde. Nun, nochmals Monate später liegt endlich der Entwurf für eine Neufassung der Plakatierungsverordnung vor. Und natürlich fragen sich die Vereine in den Stadtteilen: was bringt uns der neue Entwurf? Wurden unsere Kritikpunkte aufgenommen?

Das Ergebnis nach einer ersten Sichtung: der neue Entwurf bringt die…

… Plakatierungsverhinderungsverordnung 2.0

20-25 Plätze für Plakate über den Stadtteil verteilt hatten wir uns erhofft. Realisiert werden sollen nun vier Bereiche, an denen je zwei Plakatträger mit je zwei Plakaten vorgesehen sind. Vier Plätze, von den noch nicht einmal bekannt ist, wo diese sein werden. Und das gilt einheitlich für alle Stadtteile, gleichgültig ob er 3.000 oder 18.000 Einwohner hat.

Der Nutzerkreis in den Stadtteilen ist viel zu eng gewählt („Stadtteilvereine, im Stadtteil ansässige Sportvereine und Vereine für dortige Brauchtumsveranstaltungen sind Nutzungsberechtigte …”). Gerade die Nutzergruppe, die vorrangig ein Interesse an einer stadtteilbezogenen Plakatierung hat, die der Kulturschaffenden innerhalb eines Stadtteils, ist ausgeschlossen. Diese Zurücksetzung gegenüber anderen (insbesondere den satzungsgemäß bevorzugten) Kulturschaffenden ist nicht hinnehmbar.

Und die neue Regelung ist keineswegs einfach handhabbar und unbürokratisch. Im Gegensatz zu den stadtweiten Plakatträgern, sollen die stadtteilbezogenen nicht fest installiert werden. Wahrscheinlich damit das Stadtbild nicht mehr als unbedingt nötig durch Infos zu stadteilkulturellen Veranstaltungen verunstaltet wird. Was bedeutet das konkret? Genau wie die großen Veranstalter, sollen auch die kleinen, ehrenamtlich arbeitenden Vereine vor Ort das Stadtteilkontingent über das Internet buchen. Dann müssen sie die Plakate auf spezielle Träger aufziehen und die Plakatträger irgendwo abholen – wo steht noch nicht fest. Die Plakatträger müssen dann an die festgelegten Standorte gebracht und dort befestigt werden. Nach zwei Wochen müssen die Plakate entnommen und die Träger wieder zurückgebracht werden. Und für das Ganze ist dann eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe noch nicht absehbar ist. Denn die Stadtverwaltung behält sich vor, die Gebühr dann festzulegen, wenn feststeht, wieviel die neuen Plakatträger kosten werden. Heißt also: letztendlich sollen die kleinen Vereine vor Ort die Kosten für die Anschaffung der Plakatträger zumindest teilweise auch noch tragen.

Und wer darf wann plakatieren? Nach der Regelung vor der Plakatierungsverordnung, war es möglich, dass Vereine parallel plakatierten, wenn ihre Veranstaltungen zum fast gleichen Zeitpunkt stattfanden. Das war nie ein Problem, denn in den Stadtteilen wird eh nur sehr zurückhaltend plakatiert. Nach der neuen Verordnung darf der plakatieren, der zuerst kommt. Man kann sich lebhaft vorstellen was passiert, wenn ein örtlicher Verein versucht zum Beispiel sein Jubiläum zu bewerben und feststellen muss, dass ihm ein anderer Verein zuvorgekommen ist. Wir haben im Stadtteil über Jahre hin mitgeholfen, dass die Vereine gut miteinander auskommen und Konflikte z. B. bei jährlichen der Terminsitzung besprochen. Nun werden hier von außen ohne Not Konfliktfelder aufgemacht.

Fazit

Für die Innenstadt war die Plakatierungsverordnung ein notwendiger Schritt. Sie aber unterschiedslos auf alle städtischen Bereiche und Akteure anzuwenden ist nicht nachzuvollziehen. Hier werden alle Stadtteile in einen Topf geworfen, die kulturellen Leuchttürme genauso behandelt wie wir kleine Lichter. Das mag einheitlich und gerecht erscheinen, ist aber in seinen Folgen schlicht destruktiv. In den meisten Stadtteilen war das Plakatieren nie ein Problem, die Menge an Plakaten war überschaubar, die Absprache der Akteure untereinander funktionierte. Warum reißt man funktionierende Strukturen ohne Not ein? Das vorgeschlagene Verfahren zeigt vor allem eines: hier haben sich Leute durchgesetzt, die von den ehrenamtlichen Strukturen vor Ort entweder keine Ahnung haben … oder keinen Respekt.

Der Stadtteilverein Rohrbach lehnt die geplanten Änderungen deshalb entschieden ab und fordert den Gemeinderat auf, die Vorlage der Verwaltung nicht zu befürworten!

 

Ihr Kommentar

Kommentar von leber |

Damit wird es den Vereinen fast unmöglich gemacht für ihre Veranstaltungen zu werben. Die Folgen für die Vereine sind nicht abzusehen .Gerade die kleinen Vereine leiden am meisten . Diese Verordnung muß abgelehnt werden. Sonst gibt es bald kein Ehrenamtlichen mehr.

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